Einkommensteuergesetz
2026
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§ 37 EStG — Ermäßigung der Progression, Sondergewinne
Aktuelle Hinweise
(26. Lieferung, Stand )
Änderung durch BGBl I 2026/4
In § 37 Abs 4 Z 8 zweiter Satz wird die Wortfolge „In den Fällen der lit b, c, d und e“ wird durch die Wortfolge „In den Fällen der Z 7 lit b bis e“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
§ 37 Abs 4 Z 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr 4/2026 tritt mit (Tag nach Kundmachung des BGBl) in Kraft.
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zum Initiativantrag (IA 666/A BlgNR XXVIII. GP):
Es soll ein Redaktionsversehen beseitigt werden.
(24. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)
§ 37 Abs 4 wird wie folgt geändert:
a) In Z 6 entfällt der erste Satz.
b) In Z 8 wird die Wortfolge „in der Steuererklärung des betreffenden Jahres“ durch die Wortfolge „für das betreffende Jahr“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
§ 37 Abs 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2023/110, ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 anzuwenden (§ 124b Z 423).
Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:
EB zur Regierungsvorlage (RV 2086 BlgNR XXVII. GP):
§ 37 Abs 4 soll das Abstellen auf die Steuererklärung in Zusammenhang mit der Antrags...