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Einkommensteuergesetz
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 26. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-85114-861-9

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Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 37 EStG — Ermäßigung der Progression, Sondergewinne

Fraberger/ Papst

Aktuelle Hinweise

(26. Lieferung, Stand )

Änderung durch BGBl I 2026/4

In § 37 Abs 4 Z 8 zweiter Satz wird die Wortfolge „In den Fällen der lit b, c, d und e“ wird durch die Wortfolge „In den Fällen der Z 7 lit b bis e“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 37 Abs 4 Z 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr 4/2026 tritt mit (Tag nach Kundmachung des BGBl) in Kraft.

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zum Initiativantrag (IA 666/A BlgNR XXVIII. GP):

Es soll ein Redaktionsversehen beseitigt werden.

(24. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)

§ 37 Abs 4 wird wie folgt geändert:

a) In Z 6 entfällt der erste Satz.

b) In Z 8 wird die Wortfolge „in der Steuererklärung des betreffenden Jahres“ durch die Wortfolge „für das betreffende Jahr“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 37 Abs 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2023/110, ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 anzuwenden (§ 124b Z 423).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 2086 BlgNR XXVII. GP):

§ 37 Abs 4 soll das Abstellen auf die Steuererklärung in Zusammenhang mit der Antrags...

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