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Einkommensteuergesetz
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 26. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-85114-861-9

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 102 EStG — Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger

Ludwig/ Varro

Aktuelle Hinweise

(26. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025; BGBl I 2025/97)

§ 102 wird wie folgt geändert:

a) In Abs 1 Z 2 lit b wird am Ende des zweiten Teilstrichs der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgender dritter Teilstrich angefügt:

„- beim Lohnsteuerabzug der Alleinverdienerabsetzbetrag, der Alleinerzieherabsetzbetrag oder der Familienbonus Plus berücksichtigt wurden.“

b) In Abs 3 wird der Betrag „10 888“ durch den Betrag „11 077“ ersetzt.

c) Abs 3 letzter Satz lautet:

„Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn angesetzte Absetzbeträge sind zu berücksichtigen, soweit deren Berücksichtigung nicht nach § 70 Abs 2 Z 1 ausgeschlossen ist.“

In-Kraft-Treten:

Die Betragsänderung in § 102 Abs 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2025/97, tritt mit in Kraft und ist erstmalig anzuwenden, wenn

- die Einkommensteuer veranlagt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2026,

- die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird oder durch Veranlagung festgesetzt wird, für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden (§ 124b Z 481).

§ 102 Abs 1 Z 2 und Abs 3 letzter Sa...

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