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Einkommensteuergesetz
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 26. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-85114-861-9

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 95 EStG — Schuldner und Abzugsverpflichteter

Franke/ Kirchmayr

Aktuelle Hinweise

(26. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025; BGBl I 2025/97)

In § 95 Abs 2 Z 3 lautet der Schlussteil:

„Als inländische Dienstleister kommen in Betracht:

- Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen im Sinne des § 2 Z 22 FM-GwG mit Sitz, Wohnsitz oder Ort der Geschäftsleitung im Inland,

- die inländische Zweigstelle oder Betriebsstätte von ausländischen Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen im Sinne des § 2 Z 22 FM-GwG.“

In-Kraft-Treten:

§ 95 Abs 2 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr 97/2025 tritt mit (Tag nach Kundmachung des BGBl) in Kraft.

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (EB 294 BlgNR XXVIII. GP):

Das FM-GwG-Anpassungsgesetz macht Folgeanpassungen bei der Definition von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen notwendig.

(24. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)

§ 95 wird wie folgt geändert:

a) In Abs 2 Z 1 lit b dritter Teilstrich wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgender vierter Teilstrich eingefügt:

„- eine Wertpapierfirma im Sinne des § 3 WAG 2018, die an den Kuponinhaber solche Kapitalerträge auszahl...

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