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Acting in Concert und Angebotspflicht nach dem Übernahmegesetz
Im Vorfeld von Hauptversammlungen ist mitunter zu beobachten, dass Aktionäre ihr Stimmverhalten miteinander abstimmen. Dazu zählt insb die Einigung auf bestimmte Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat sowie ein gleichförmiges Abstimmungsverhalten in der Hauptversammlung. Die Judikatur der Übernahmekommission (ÜbK) verdeutlicht die Schwierigkeit, eine Trennlinie zwischen einer iSd Übernahmerechts kontrollrelevanten und einer nicht kontrollrelevanten Abstimmung des Stimmverhaltens, zB wegen gleichlaufender wirtschaftlicher Interessen im Einzelfall, zu ziehen. Für die betreffenden Aktionäre ist die Beurteilung freilich von großer Bedeutung, zumal das gemeinsame Vorgehen (acting in concert) bei der Kontrollerlangung oder -ausübung grundsätzlich die Pflicht auslöst, sämtlichen übrigen Aktionären den Erwerb ihrer Anteile anzubieten. Ausgehend von der Entscheidungspraxis der ÜbK behandelt dieser Beitrag ausgewählte Fragen des acting in concert.
I. Einleitung
Kontrollwechsel bei einer Zielgesellschaft iSd ÜbG lösen die Pflicht zur Stellung eines Übernahmeangebotes an alle Beteiligungspapierinhaber aus. Diese Angebotspflicht ist zum einen Instrument des Konzerneingangsschutzes und dient zum and...