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GesRZ 3, Juni 2008, Seite 124

Neufassung der Richtlinie 69/335/EWG betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (Gesellschaftsteuerrichtlinie)

Entgegen dem Vorschlag der Kommission, die Gesellschaftsteuer gänzlich abzuschaffen, haben sich die Mitglieder des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ am einvernehmlich auf die Neufassung der Richtlinie 69/335/EWG und damit auf die grundsätzliche Fortsetzung der Gesellschaftsteuer geeinigt. Seit 1985 haben jedoch immer mehr Mitgliedstaaten von der Option, keine Gesellschaftsteuer zu erheben, Gebrauch gemacht. Derzeit wird diese Steuer nur noch in sieben der 27 Mitgliedstaaten erhoben (Griechenland, Spanien, Zypern, Luxemburg, Österreich, Polen und Portugal).

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