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GesRZ 3, Juni 2008, Seite 180

GmbH

GmbH: Haftung des Geschäftsführers; Zurücklegung der Geschäftsführungsbefugnis wirkt unabhängig von der Eintragung im Firmenbuch.

§§ 9, 80 BAO

Erkenntnis: Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes.

S. 181Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:

Hinsichtlich der Lohnabgaben (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) führte der Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren ins Treffen, er habe mit die Geschäftsführertätigkeit niedergelegt. Die belangte Behörde hielt ihm im angefochtenen Bescheid nur entgegen, er sei jedoch auch danach bis zur Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der N GmbH (am ) im Firmenbuch als Geschäftsführer eingetragen gewesen, habe am auch Abgabenerklärungen der N GmbH unterschrieben und sei in Beschlüssen des Konkursgerichtes aus den Jahren 2001 und 2003 als Geschäftsführer genannt, wodurch die Ausübung der Geschäftsführung durch den Beschwerdeführer bestätigt werde.

Für Abgabenschuldigkeiten einer GmbH sind zur Haftung nach § 9 Abs 1 BAO die in § 80 BAO angesprochenen Vertreter einer GmbH heranzuziehen. Gem § 18 GmbHG vertreten die Geschäftsführer die GmbH. Ohne zum Geschäftsführer bestell...

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