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GesRZ 3, Juni 2008, Seite 124

Konferenz über die Europäische Privatgesellschaft

Das Europäische Parlament hat am eine Entschließung mit Empfehlungen an die Kommission zum Statut der Europäischen Privatgesellschaft verabschiedet und dazu aufgefordert, einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen. Im Anhang der Entschließung sprach das Europäische Parlament Empfehlungen ua in Bezug auf Gründungsmodalitäten, Stammkapital, Organisation, Inhalt des Gesellschaftsvertrages, Haftung der Geschäftsführer, Jahresabschlüsse, Umwandlungsmöglichkeiten sowie Auflösung, Liquidation, Insolvenz und Zahlungseinstellung aus. Die EPG soll als supranationale Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet und als kapitalmarktferne Gesellschaft konzipiert sein. Ihre Anteile sollen nicht handelbar und eine Anteilsübertragungen durch die Gesellschaft oder die Gesellschafter kontrollierbar sein. Ganz allgemein soll sie für grenzüberschreitend tätige, kleine und mittelständische Unternehmen bestehende Handelshemmnisse abbauen. So soll grundsätzlich ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen werden und der Gebrauch von Mustersatzungen ermöglicht werden. Weiters sollen die Gesellschafter nur ihre Einlage erbringen und nicht mit ihrem Privatvermögen haften.

Am startete die Komm...

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