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GesRZ 3, Juni 2008, Seite 124

Verringerung der Verwaltungslasten in der EU

Am hat die Europäische Kommission eine Liste mit 11 Schnellmaßnahmen präsentiert, die zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen führen und Impulse für das Wirtschaftswachstum bringen sollen. Es ist nun schon das zweite Maßnahmenpaket im Rahmen des Aktionsprogramms zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes in der EU. Ziel ist es, die Verwaltungslasten für Unternehmen bis 2012 um 25 % zu reduzieren. Bereits am hat die Europäische Kommission Vorschlägen zu vier dieser Maßnahmen zugestimmt, durch die für kleine und mittlerer Unternehmen administrative Auflagen abgeschafft werden sollen: So müssen Unternehmen ihre geschäftlichen Daten nicht mehr in den nationalen Amtsblättern veröffentlichen und können Übersetzungen, die in einem Mitgliedstaat bereits beglaubigt wurden, verwenden, wenn sie in anderen Mitgliedstaaten Zweigstellen eröffnen. Im Bereich der Buchführung müssen Muttergesellschaften, die Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung unterhalten, nicht mehr einen konsolidierten Abschluss aufstellen. Zudem können mittlere Unternehmen von der Verpflichtung, im Jahresabschluss detaillierte Angaben zu machen, ausgenommen werden.

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