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GesRZ 3, Juni 2008, Seite 123

FMA: Novellierung der Veröffentlichungs- und Meldeverordnung

Mit Verordnung BGBl II 2008/113, ausgegeben am , hat die FMA die Veröffentlichungs- und Meldeverordnung (VMV) novelliert. Mit der Novelle werden primär Art 12 der Durchführungsrichtlinie 2007/14/EG vom zu Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel am einem geregelten Markt zugelassen sind, umgesetzt und Kriterien für die Verbreitung von vorgeschriebenen Informationen gem dieser Komitologiebestimmung festgelegt. So müssen Ad-hoc- und Directors’-Dealings-Meldungen ab April 2008 über Reuters, Bloomberg oder Dow Jones Newswires veröffentlicht werden. Die Austria Presse Agentur (APA), die bisher bei den in der VMV zur Wahl stehenden elektronischen Informationsverbreitungssystemen vorgesehen war, wird durch den internationalen Finanz- und Wirtschaftsnachrichtenservice Dow Jones Newswires ersetzt, um entsprechend den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben für eine Informationsverbreitung zu sorgen, die den größtmöglichen öffentlichen Zugang des Anlegerpublikums ermöglicht. Regional gebundene Nachrichtendienste können, so die FMA unter Hinweis auf ein Gutachten...

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