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Mitunternehmerschaft in Gestalt einer atypischen stillen Gesellschaft
Mitunternehmerschaft in Gestalt einer atypischen stillen Gesellschaft: Erbringt der Gesellschafter aufgrund einer Bürgschaft für Schulden der Gesellschafter eine Leistung, so ist darin eine Einlage iSd § 4 Abs 1 EStG 1988 zu erblicken; keine Eignung für eine Rückstellung; nachträgliche Korrektur des Aufgabegewinnes.
§ 4 Abs 1, §§ 24 und 32 Z 2 EStG 1988
Erkenntnis: Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes
Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:
Erbringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft aufgrund der Bürgschaftsverpflichtung für Schulden der Gesellschaft eine Leistung, so ist darin eine Einlage iSd § 4 Abs 1 EStG 1988 zu erblicken (vgl die hg Erk vom , 97/15/0122, vom , 96/15/0004, und vom 25.91985, 83/13/0186).
Die Einlage des Gesellschafters der Personengesellschaft erhöht den Stand seines Kapitalkontos. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes iSd § 24 EStG 1988 aus der Veräußerung der Beteiligung ist dem Veräußerungserlös der Stand des Kapitalkontos gegenüberzustellen. Über den Stand des Kapitalkontos wirken sich Einlagen somit auf den Veräußerungsgewinn/Veräußerungsverlust aus (vgl erneut das hg Erk vom , 97/15/0122).
Die bevorsteh...