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GesRZ 3, Juni 2008, Seite 124

Änderung der Richtlinien über Abrechnungswirksamkeit und Finanzsicherheiten

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinien über die Wirksamkeit von Abrechnungen bzw Finanzsicherheiten vorgelegt. Nachdem sie die Richtlinie 98/26/EG („Settlement Finality Directive“, SFD) und die Richtlinie 2002/47/EG („Financial Collateral Arrangements Directive“, FCD) geprüft hat, ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die beiden Richtlinien nicht wesentlich, sondern nur in einigen Teilbereichen geändert werden sollen. So soll der durch die SFD gewährleistete Schutz auf die Nachtverarbeitung und auf verbundene Systeme ausgeweitet werden, da davon auszugehen ist, dass die Systeme in zunehmendem Maße miteinander verknüpft werden. Außerdem soll der Schutz auf Kreditforderungen ausgeweitet werden, die für die Besicherung von Kreditgeschäften der Zentralbanken zugelassen sind und somit deren gemeinschaftsweite Verwendung erleichtern. Schließlich wird mit dem Vorschlag auch bezweckt, die beiden Richtlinien in einigen anderen Punkten zu vereinfachen, zu präzisieren und so ihre Anwendung zu erleichtern.

Der Vorschlag der Kommission ist online abrufbar unter: http://ec.europa.eu/internal_market/financial-markets/settlement/index_de.htm

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