Handbuch Medizinrecht
1. Aufl. 2026
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2. Berufsrecht der Zahnärzte
2.1. Entwicklung und Grundlagen des zahnärztlichen Berufsrechts
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Das Zahnärztegesetz (ZÄG), BGBl I 2005/126, das am vom Nationalrat beschlossen wurde und am in Kraft getreten ist, stellt die zentrale S. 231Rechtsquelle des zahnärztlichen Berufsrechts dar. Durch die Erlassung des ZÄG wurde der unionsrechtlich normierten Trennung zwischen dem zahnärztlichen und dem ärztlichen Beruf Rechnung getragen, indem für die berufsrechtlichen Regelungen der Berufsgruppen der Zahnärzte, der Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und der Dentisten, die bis dahin den Bestimmungen des ÄrzteG 1998 unterlegen sind, ein eigenes Gesetz geschaffen wurde.
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Ebenso in Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben wurde zeitgleich durch das Zahnärztekammergesetz (ZÄKG) für die zahnärztlichen Berufsgruppen eine eigene von der Ärztekammer getrennte zahnärztliche Standesvertretung geschaffen.
2.2. Tätigkeitsbereich/Ärztevorbehalt
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Gemäß § 4 Abs 1 ZÄG sind zur Ausübung der Zahnmedizin die Angehörigen des zahnärztlichen Berufs berufen.
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Eine allgemeine Umschreibung, welche Tätigkeiten vom zahnärztlichen Beruf umfasst sind, enthält § 4 Abs 2 ZÄG, wonach der zahnärztlich...