Handbuch Medizinrecht
1. Aufl. 2026
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S. 925Kapitel 11: Arbeitsrecht
1. Einleitung
11/1
Das Arbeitsrecht umfasst all jene Regelungen, welche die unselbstständige Erwerbstätigkeit betreffen. Es regelt die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Parteien eines Arbeitsverhältnisses; der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits.
11/2
Arbeitnehmer ist, wer sich in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit zur Erbringung von Arbeitsleistungen für einen Arbeitgeber verpflichtet. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern sind Arbeitgeber idR nicht von einem bestimmten Arbeitnehmer abhängig, woraus sich ein Machtungleichgewicht ergibt, welchem der Gesetzgeber durch grundsätzlich einseitig zwingend wirkende Gesetze, die als Mindeststandards für Arbeitsverhältnisse zu verstehen sind, entgegenwirkt.
1.1. Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechts
11/3
Die für die Arbeitsverhältnisse von Medizinern als Arbeitnehmer bzw zwischen Medizinern als Arbeitgebern und deren Arbeitnehmern relevanten rechtlichen Regelungen ergeben sich aus unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, woraus sich ein Stufenbau der Rechtsordnung ergibt. An oberster Stelle stehen Gesetze, etwa das Angestelltengesetz (AngG), das Arbeitszeit- (AZG) und Arbeitsruhegesetz (ARG), das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) sowie das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG). An den Gesetzen nachgereihter Stelle steh...