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Handbuch Medizinrecht
Bittighofer (Hrsg)

Handbuch Medizinrecht

Von A wie Apothekenrecht bis Z wie Zivilrecht

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5099-9

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Handbuch Medizinrecht (1. Auflage)

S. 1113Kapitel 16: Sanitätsrecht

1. Allgemeines

1.1. Definition, Historie

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Das Sanitätsrecht bildet die Summe aller Gesetze und Verordnungen, die unmittelbar oder zumindest mittelbar der Erhaltung und Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit (lat sanitas) dienen. Es verfolgt somit die zwei Grundgedanken „Kranke zu heilen und Gesunde zu schützen“. Dem Grundgedanken „Kranke zu heilen“ trägt vor allem das Kranken- und Kuranstaltenrecht, das Apotheken- und Arzneimittelrecht, das Medizinprodukterecht, das Recht der Gesundheitsberufe (GukG, MTD-G usw) und das Rettungswesen Rechnung. Daneben gibt es jene Rechtsbereiche und Normen die „Gesunde schützen“ sollen, wie zB das Epidemierecht, das Veterinärwesen, das Impfwesen, die Bereiche der Gesundheitsvorsorge und das Lebensmittelrecht. Die Notwendigkeit von staatlichen Regelungen im Bereich des Sanitätsrechts zeigte sich uns allen erst vor einigen Jahren im Ausbruch der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020.

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Die Anfänge des österreichischen Sanitätsrechts liegen am Anfang des letzten Jahrhunderts, als am in Österreich das erste „Epidemiegesetz“ im Langtitel „Gesetz vom , betreffend die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankhe...

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