Handbuch Medizinrecht
1. Aufl. 2026
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S. 1049Kapitel 15: Telemedizin
1. Einleitung
15/1
Die Telemedizin wird medial und gesundheitspolitisch immer häufiger in den Blickpunkt der öffentlichen Diskussion gerückt. Die Gesundheitsreform nach dem Prinzip „digital vor ambulant vor stationär“ schreibt der Telemedizin einen besonderen Stellenwert für die „weitreichende digitale Transformation im Gesundheitswesen“ in Österreich zu. Um die Herausforderungen des Gesundheitswesens der kommenden Jahre zu stemmen - ua erhöhter medizinischer Versorgungsbedarf aufgrund des demographischen Wandels und damit einhergehender steigender Kosten bei gleichzeitigem Ärztemangel im ländlichen Raum und Wandel des ärztlichen Berufsverständnisses -, sieht die aktuelle Art-15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens aus 2023 (kurz: 15a-Vereinbarung-OrgFinGW) den vermehrten Einsatz von eHealth und Telemedizin für einen zweckmäßigen Einsatz begrenzter Ressourcen vor (Art 1 Abs 2 leg cit).
15/2
Telemedizin bietet viele Chancen für das Gesundheitswesen, wie etwa die Überwindung von Offenbarungsängsten, die Vermeidung von Ansteckungen, langen Wegen und Wartezeiten, die Teillösung des Ärztemangels im ländlichen Raum, Kostenersparnis durch E...