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Handbuch Medizinrecht
Bittighofer (Hrsg)

Handbuch Medizinrecht

Von A wie Apothekenrecht bis Z wie Zivilrecht

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5099-9

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Handbuch Medizinrecht (1. Auflage)

1. Berufsrecht der Ärzte

1.1. Ärztliche Tätigkeit und Ärztevorbehalt

3/1

Ärzte sind gemäß § 2 Abs 1 ÄrzteG zur Ausübung der Medizin berufen. Das ÄrzteG verwendet die allgemeine Begrifflichkeit Arzt für alle Ärzte, die über eine aufrechte Berufsberechtigung verfügen. Überdies müssen die in § 1 ÄrzteG genannten Ärzte in die Ärzteliste eingetragen sein. Ärzte sind - mit Ausnahme der Turnusärzte - zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt. Seit der Novelle des ÄrzteG 1998, BGBl I 2022/65, sind nunmehr auch Ärzte mit einem nur partiellen Berufszugang zur selbstständigen Berufsausübung befugt. Das ÄrzteG 1998 kennt neben der unselbstständigen Berufsausübung der Turnusärzte jedoch noch weitere Fälle, in denen die Berufsausübung nur unselbstständig ausgeübt werden darf.

3/2

Am erfolgte mit BGBl I 2024/21 die Kundmachung über die Änderung des ÄrzteG. Mit dieser Novelle erfolgte die Schaffung des Facharztes für Allgemeinmedizin und Familienmedizin und somit die Einführung der „Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin“. Die Regelungen treten am in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist auch der Beginn der Ausbildung dieses neuen Sonderfachs möglich. Durch die Novel...

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