Handbuch Medizinrecht
1. Aufl. 2026
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S. 989Kapitel 13: Datenschutz
1. Einleitung
13/1
Durch die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat das Thema Datenschutz auch im Bereich Medizinrecht und bei der Ausübung von Gesundheitsberufen an Bedeutung gewonnen. Welche Pflichten der DSGVO sind bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu beachten? Welche Datenschutz-Maßnahmen müssen von Ärztinnen und Ärzten getroffen werden? Wann ist die Einholung von Einwilligungserklärungen erforderlich? Welche Rechte kommen Patientinnen und Patienten nach der DSGVO zu? Was ist zu tun, wenn Daten verloren gehen oder unbefugte Dritte Zugang zu Patientendaten erhalten? Das sind nur einige der Fragen, die dieses Kapitel beleuchten soll.
2. Rechtliche Rahmenbedingungen
13/2
Die DSGVO ist seit dem als EU-Verordnung unmittelbar anwendbar. Sie hat die bisherige innerstaatliche Rechtsquelle, das Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), in wesentlichen Teilen ersetzt.
13/3
Neben der unmittelbar anzuwendenden DSGVO steht in Österreich das DSG in Geltung, das die DSGVO ergänzt. Das DSG enthält ua Regelungen zur Ausgestaltung der Datenschutzbehörde und des Datenschutzrates und spezifische Bestimmungen zur Bildverarbeitung. Mit dem ist darüber hinaus das Datenschutz-Anpassungsgesetz in ...