Handbuch Medizinrecht
1. Aufl. 2026
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S. 951Kapitel 12: Steuerrecht für Gesundheitsberufe
1. Einkünfteder Gesundheitsberufe
12/1
Im Folgenden soll das Steuerrecht für die Gesundheitsberufe am Beispiel der Ärzte und Zahnärzte dargestellt werden, da es gerade in diesem Bereich zahlreiche Besonderheiten gibt, sodass ein größtmöglicher Überblick über die geltenden Steuerregelungen im Gesundheitsbereich gegeben werden kann.
12/2
Nach § 3 Abs 2 ÄrzteG bzw § 23 ZÄG ist die selbstständige Ausübung des ärztlichen Berufes sowohl in Form einer freiberuflichen Tätigkeit als auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses zulässig.
12/3
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben bestehen drei mögliche Formen der Berufsausübung:
als Dienstnehmer im Rahmen einer Anstellung,
als niedergelassener Arzt, der eine Ordination betreibt und
als Wohnsitzarzt, der weder eine Ordination betreibt noch als Dienstnehmer tätig ist.
12/4
Aus der Berufsausübung ergeben sich in steuerlicher Betrachtungsweise somit zwei mögliche Einkunftsarten:
Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit nach § 25 EStG und
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit nach § 22 EStG.
12/5
Nachfolgend werden die steuerlichen Besonderheiten der drei Formen der Berufsausübung und der entsprechenden Einkunftsarten beleuchtet.