EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom)
19. Aufl. 2026
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§ 4b Zuwendungen zur Vermögensausstattung
Literatur 2025: Hammerl/Weigand, Gemeinnützigkeits- und ertragsteuerl Highlights des Gemeinnützigkeitsreform-Sammelerlasses, RdW 25/165; Kovacs/Lutschinger, Neuregelung des § 4b EStG als ausreichender Anreiz für die Errichtung von gemeinnützigen Stiftungen?, ZFS 25, 212; Lindinger, Neuer Schwung für Gemeinnützigkeit, RFG 25/30; Lindinger, Vermögensausstattung gemeinnütziger Stiftungen, SWK 25, 997; Reisinger, Der Sammelerlass zur Gemeinnützigkeitsreform, SWK 25, 410.
Übersicht
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1. | Allgemeines | ||
2. | Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit als BA | ||
a) | Allgemeines | ||
b) | Höchstbetrag | ||
Mittelverwendung | |||
c) | Nachversteuerung | ||
1
1. Allgemeines. Die Vermögensausstattung einer Stiftung stellt keine Spende dar und kommt somit für die steuerl Absetzbarkeit als BA oder SA nicht in Betracht. Werden darüber hinaus echte Spenden an eine neu errichtete Stiftung durch den Stifter oder einen Zustifter getätigt, sind diese nur dann abzugsfähig, wenn die Stiftung spendenbegünstigt ist. Allerdings kann einer Körperschaft nur dann die Spendenbegünstigung zuerkannt werden, wenn diese seit mindestens drei Jahren die Voraussetzungen des § 4a Abs 8 erfüllt. Dies ist bei einer neu errichteten St...