EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom)
19. Aufl. 2026
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§ 99 Steuerabzug in besonderen Fällen
EStR: Rz 7775 bis Rz 7789, Rz 7994 bis Rz 8031
Literatur 2025 zu §§ 99-102: Bendlinger, Beschr StPfl im Ausl ansässiger Private Equity-Investoren, vwt 25, 362; Bendlinger, QuSt auf Vergütungen für KI-Software an Steuerausl, vwt 25, 186; Bendlinger, Stolpersteine und Fallen im internationalen StRecht, vwt 25, 62; Romstorfer/Borns, SWI-Jahrestagung: Ansässigkeitsbescheinigung nach der DBA-EntlastungsVO, ; Rosenberger/Bendlinger, Update aus dem internationalen StRecht, .
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines zur Erhebung der ESt bei beschränkter Steuerpflicht | |||
1. | Grundsätzliches | |||
2. | Verfassungsrechtliche Sicht | |||
3. | Vorgaben des Unionsrechts | |||
4. | Beschr StPfl des Empfängers der Einkünfte | |||
II. | Abzugssteuer gem § 99 im Einzelnen | |||
1. | Tatbestände | |||
a) | StAbzug bei Personen mit „besonderer Mobilität“ iSv § 99 Abs 1 Z 1 | |||
b) | Gewinnanteile von MUern einer ausl Ges, die an einer inl PersGes beteiligt ist | |||
c) | Überlassung von Rechten | |||
d) | Aufsichtsratsvergütungen | |||
e) | Einkünfte aus kfm oder technischer Beratung sowie Gestellung von Arbeitskräften | |||
f) | Kapitalerträge aus nicht öffentl angebotenen Immobilieninvestmentfonds | |||
g) | Echte stille Gesellschaft | |||
h) | Verordnungsermächtigung nach Grundsätzen... | |||