EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom)
19. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 4a Freigebige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Spendenbegünstigung)
VO Übermittlung von Rechtsgrundlagen gem § 4a
§ 1 Die Übermittlung von Rechtsgrundlagen von Körperschaften hat ausschließlich im Format „OCR PDF/a textinterpretierbar“ zu erfolgen.
§ 2 Diese Verordnung tritt mit in Kraft.
Literatur 2025: Hammerl/Weigand, Gemeinnützigkeits- und ertragsteuerl Highlights des Gemeinnützigkeitsreform-Sammelerlasses, RdW 25/165; Lindinger, Neuer Schwung für Gemeinnützigkeit, RFG 25/30; Reiner/Reiner, Die steuerlichen Neuerungen 25, SWK 25, 41; Reisinger, Der Sammelerlass zur Gemeinnützigkeitsreform, SWK 25, 410.
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. | Allgemeines | ||
2. | Begünstigte Zwecke nach Abs 2 | ||
a) | Allgemeines | ||
b) | Gemeinnützige Zwecke (Z 1) | ||
c) | Mildtätige (humanitäre, wohltätige) Zwecke (Z 2) | ||
d) | Zweckverfolgung iZm Forschung und Erwachsenenbildung (Z 3) | ||
e) | Tätigkeitsort | ||
f) | Nicht abzugsfähige Beträge | ||
3. | Begünstigte Einrichtungen nach Abs 3 für die Erfüllung der spendenbegünstigten Zwecke nach Abs 2 | ||
a) | Körperschaften iSd § 1 Abs 2 Z 1 und 2 KStG (Z 1) und inl KöR iSd § 1 Abs 3 Z 2 des KStG (Z 2) | ||
b) | Einrichtungen iZm Forschungs- und Lehraufgaben | ||
c) | Spendensammeleinrichtungen | ||
4. | Voraussetzungen für die Gewährung der Spendenbegünstigung (Abs 4) | ||
a) | Allgemeines | ||
b... | |||