EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom)
19. Aufl. 2026
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§ 30b Immobilienertragsteuer
EStR: Rz 6701 bis Rz 6740
Literatur 2025: Endfellner/Doblander, Bilanzberichtigungen und Korrekturen von ImmoESt und GrESt, SWK 25, 1033; Kampitsch, Vorliegen einer Umwidmung iSd § 30 Abs 4 Z 1 EStG, immo aktuell, 25, 94; Kanduth-Kristen, Regelbesteuerungsoption und Veranlagungsoption bei Grundstücksveräußerungen natürl Personen in Zahlen, taxlex 25, 291; Zorn, VwGH zur ImmoESt bei Umwidmung in Bauland, RdW 25, 365.
Übersicht
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1. | Zweck | ||
2. | Inkrafttreten und Rechtsentwicklung | ||
3. | ImmoESt (Abs 1 und Abs 1a) | ||
a) | Höhe | ||
b) | Entrichtung | ||
4. | Abgeltungswirkung (Abs 2) | ||
5. | Veranlagungsoption (Abs 3) | ||
6. | Besondere Vorauszahlung (Abs 4) | ||
7. | Betriebl Grundstücksveräußerungen (Abs 5) | ||
8. | Wohnungseigentumsgemeinschaften (Abs 6) | ||
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1. Zweck. Die Erhebung der ESt für Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken soll primär im Wege der selbst zu berechnenden ImmoESt erfolgen (s ErlRV 1680 BlgNR XXIV. GP, 13). Für private Grundstücksveräußerungen soll mit der „AbzugsSt“ (s dazu gleich) analog zum KEStSystem Abgeltungswirkung eintreten (s Bodis/Schlager RdW 12, 173). Die Mitteilungs- und Selbstberechnungsverpflichtung von Parteienvertretern ist in § 30c geregelt. Aufgrund der nicht eindeutigen gesetzl Tex...