EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom)
19. Aufl. 2026
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§ 81 Betriebsstätte
LStR: Rz 1205 bis Rz 1207a
Literatur 2025: Haftung nach § 82 EStG iVm § 5 Abs 3 DBA-EntlastungsVO ohne Vorliegen einer inl Betriebsstätte, BFGjournal 25, 35; Rosenberger/Bendlinger, Update aus dem internationalen StRecht, SWK 25, 626; Steinhauser/Urtz, Zur Diskussion von Homeoffice-Betriebsstätten - Kritische Würdigung und Anmerkungen zu EAS 3445, ÖStZ 25/48 (56).
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Der Betriebsstättenbegriff des § 81 ist zwar ähnl formuliert, aber umfassender als der des § 29 Abs 1 BAO (); es reicht aus, wenn die feste örtl Anlage oder Einrichtung der Ausübung der durch den ArbN ausgeführten Tätigkeit dient. Daher sind auch die diesbezügl strengen Anforderungen an eine Verfügungsmacht des ArbG und an die Qualität der dort ausgeübten Tätigkeit für eine lohnstl Betriebsstätte nicht erforderl. Dass weder ein eigener Schlüssel noch ein Zutritt an Sonn- und Feiertagen zur Werkhalle des AbG mögl ist, steht der Annahme einer Betriebsstätte nicht entgegen. Die wirtschaftl tatsächl Nutzungsmöglichkeit während der regulären Betriebszeiten reicht aus. Entscheidend ist, ob die Räumlichkeiten während der werktägl Nutzung den Anforderungen an Dauerhaftigkeit genügen (). A...