EStG | Einkommensteuergesetz (Jakom)
19. Aufl. 2026
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§ 82 Haftung
LStR: Rz 1208 bis Rz 1212
Literatur 2025: BFG RV 7100873/2021 = AFS 2025, 173 (173); Cermak-Kapl, StFreiheit von Restaurantgutscheinen und überwiegendes Eigeninteresse des ArbG an der Durchführung von Betriebsveranstaltungen, BFGjournal 25, 6; Haftung nach § 82 EStG iVm § 5 Abs 3 DBA-EntlastungsVO ohne Vorliegen einer inl Betriebsstätte, BFGjournal 25, 35; Rosenberger/Bendlinger, Update aus dem internationalen StRecht, SWK 25, 626; Steiger, nterlassener Lohnsteuerabzug - Nachholung im Wege der ArbN-Vveranlagung mögl?, taxlex 25/28; Stradner, Anwendung der stl Begünstigung des § 67 Abs 1 EStG 1988 iZm grenzüberschreitend überlassenen ArbN?, BFGjournal 25, 188.
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1. Allgemeines. Der ArbG ist zur Einbehaltung und Abfuhr von auf laufende und sonstige Bezüge entfallende LSt für seine ArbN verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn Pensionen gem der VO BGBl II 55/2001 idgF gemeinsam versteuert werden. Wird der ArbG wegen zu wenig bezahlter LSt in Anspruch genommen, tritt er gem § 1538 ABGB in die Rechte des Gläubigers ein und ist zivilrecht befugt, vom ArbN den Ersatz der bezahlten Schuld zu fordern. Dies setzt hinsichtl der Festsetzung von LSt konkrete Feststellungen betr den jeweiligen ArbN, den ihm zugewendeten Vorteil und...