Einlagenrückgewähr
1. Aufl. 2025
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17. Eigenkapitalersatz und Einlagenrückgewähr
17.1. Eigenkapitalersatz in Österreich, BGH-Regeln und EKEG
Die ältere Rechtsprechung, die die Regelungen zum Verbot der Einlagenrückgewähr auf die Rückleistung eigenkapitalersetzender Leistungen während der Krise analog anwandte, ist nach der Rechtsprechung des OGH seit Erlassung des EKEG überholt. Mit der Kodifikation des EKEG wurden insbesondere eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassungen und das Stehenlassen von vor der Krise gewährten Darlehen nicht mehr tatbestandsmäßig im Sinne des Eigenkapitalersatzrechts, sie waren es aber von der Übernahme der BGH-Regeln durch den OGH im Jahr 1991 bis zur Kodifikation des EKEG im Jahr 2004. Das ist eine bedauerliche und vermeidbare Einschränkung, weil zB der BGH die deutsche Kodifikation des Eigenkapitalersatzrechts, die der OGH bis zur Kodifikation des EKEG auch in Österreich anwandte, nicht einschränkend verstand, sondern ungeachtet dessen die vor der deutschen Kodifikation zwischen 1938 und 1980 entwickelten „BGH-Regeln“ auch weiterhin anwandte.
S. 3517.2. Exkurs zum US-Eigenkapitalersatzrecht
In den USA wurde mE ein besserer Weg zur Kodifikation des Eigenkapitalersatzrechts gewählt als in Deutschland und Österreich. ...