Einlagenrückgewähr
1. Aufl. 2025
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20. Sicherung des Anspruchs durch EV insb gg Geschäftsführer
Ansprüche der Gesellschaft aus dem Titel der verbotenen Einlagenrückgewähr richten sich zwar grundsätzlich gegen den Gesellschafter, der OGH judizierte aber (zunächst im Zusammenhang mit Beschlussanfechtungen nach §§ 41 ff GmbHG), dass eine Ansprüche gegen eine Gesellschaft sichernde einstweilige Verfügung „zur Verstärkung des Unterlassungsgebots“ auch gegen deren Geschäftsführer gerichtet werden kann, selbst wenn dem Antragsteller gegen den Geschäftsführer ein eigener Anspruch nicht zusteht, weil die Gesellschaft ja ohnehin durch ihre Organe handelt. Diesen Schutzgedanken erklärte der OGH auch dann für anwendbar, wenn der zu sichernde (Unterlassungs-)Anspruch zwar gegenüber der Gesellschaft besteht, das Unterlassungsgebot aber dadurch unterlaufen würde, dass (100%ige) Tochter- bzw Enkelunternehmen der Gesellschaft die verbotenen Handlungen und Maßnahmen setzen.
Der OGH nützt diesen Gedanken auch im Zusammenhang mit Ansprüchen aufgrund verbotener Einlagenrückgewähr jedenfalls dann, wenn der Geschäftsführer der Gesellschafterin sich selbst oder nahen Angehörigen in Vertretung der Gesellschafterin Leistungen zukommen lässt, die dem Verbot ...