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Abfertigungsanspruch bei Tätigkeit für verschiedene Konzernunternehmen
• Abfertigungsanspruch bei Tätigkeit für verschiedene Konzernunternehmen (§ 23 AngG)
, 9 ObA 26/05x, ARD 5639/9/2005.
S. 30Zur Bemessung des Abfertigungsanspruchs werden erworbene Anwartschaften in unmittelbar aufeinander folgenden Arbeitsverhältnissen mit demselben Arbeitgeber zusammengerechnet. Bei Dienstzeiten, die bei verschiedenen Konzernunternehmen erbracht wurden, handelt es sich jedoch nicht um solche beim selben Arbeitgeber. Für die Anrechnung bedarf es in einem solchen Fall einer entsprechenden Vereinbarung.
Anmerkung: In den Lohnsteuerrichtlinien 2002 (Rz. 1073) wird dazu ausgeführt, dass keine Bedenken bestehen, die nach einer Konzernversetzung übernommenen Abfertigungsansprüche im Auszahlungsfall als gesetzliche Abfertigung (somit zur Gänze steuerbegünstigt) zu behandeln.