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ASoK 1, Jänner 2006, Seite 038

OGH: KV Hotel- und Gastgewerbe Wien

Von der Verweisung der Kollektivvertragsparteien des Kollektivvertrags für das Hotel- und Gastgewerbe Wien auf die "Lohnsätze" des Kollektivvertrags der jeweiligen "facheinschlägigen" Branche sind die in dem jeweiligen verwiesenen Kollektivvertrag vorgesehenen Istlohnerhöhungen nicht erfasst. - (Punkt 7 der Lohnordnung des Kollektivvertrages für die Arbeiter im Gastgewerbe)

"Nach dem System des Kollektivvertrages für das Hotel- und Gastgewerbe geht es in der Lohnordnung des Punktes 7 im Zusammenhang mit den jeweils vereinbarten Lohnabkommen darum, ,Garantielöhne' festzulegen. Die Lohnordnung selbst geht dabei davon aus, dass die Garantielöhne durch den festgelegten Prozentanteil am Konsum der Gäste aufgebracht - allenfalls auch überschritten - werden bzw. im Falle der Nichterreichung der Fehlbetrag vom Arbeitgeber zu ergänzen ist. Den dann in den ,Lohnabkommen' jeweils für die verschiedenen Beschäftigtengruppen festgelegten ,Garantielöhne' entsprechen am ehesten aber die in den jeweiligen ,Lohnordnungen' der anderen Kollektivverträge enthaltenen ,Mindestlöhne'. Schon nach dieser Struktur ergibt sich also, dass hinsichtlich der Arbeitnehmer, die in ihrer Tätigkeit jenen aus einer a...

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