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Konkurrenzklauseln
Schaffung einer Entgeltgrenze im Konkurrenzklauselrecht und Ausweitung des Geltungsbereichs auf alle nicht dem AngG unterliegenden Arbeitnehmer
Mit Antrag 605/A BlgNR 22. GP wird der Anwendungsbereich der bisher geltenden Konkurrenzklauselregelung des § 36 AngG durch Schaffung einer Entgeltgrenze eingeschränkt.
• Konkurrenzklauseln können nach § 36 AngG i. d. g. F. unabhängig von der Einkommenssituation des Arbeitnehmers vereinbart werden. Allerdings zeigt die arbeitsrechtliche Praxis in letzter Zeit, dass Konkurrenzklauseln "formularmäßig" nicht nur bei hoch qualifizierten und gut ausgebildeten Arbeitnehmern, sondern zunehmend auch bei Arbeitnehmern mit niedriger Qualifikation und niedrigem Einkommen vereinbart werden, die erfahrungsgemäß nicht besonders von einem Arbeitsplatzwechsel profitieren. Die Schaffung einer zeitgemäßen und sozialpolitisch gerechtfertigen "modernen" Entgeltgrenze im Konkurrenzklauselrecht zum Schutz dieser Arbeitnehmer erscheint daher sachlich gerechtfertigt.
• Weiters findet nach der Rechtsprechung das Konkurrenzklauselrecht des AngG auf nicht dem AngG unterliegende Arbeitsverhältnisse nur im Wege der Analogie Anwendung.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird daher im AngG klargestellt, dass e...