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Familienhospizkarenz
Update Familienhospizkarenz
Nach der in der Plenardebatte im Nationalrat vorgenommenen Änderung in der Regierungsvorlage, über deren Inhalt bereits berichtet wurde (ASoK 11/2005, 368), kann die Familienhospizkarenz (Sterbebegleitung und Begleitung eines schwersterkrankten Kindes) nunmehr auch für leibliche Kinder des Ehegatten (Stiefkinder) und des/der Lebensgefährten/-in Anspruch genommen werden.
In-Kraft-Treten: Mit dem der Kundmachung im BGBl. folgenden Tag, die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.