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ASoK 1, Jänner 2006, Seite 31

Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß IESG 2006

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat den Zuschlag zu dem vom Arbeitgeber zu leistenden Arbeitslosenversicherungsbeitrag (§ 2 des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes - AMPFG, BGBl. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 114/2005) für das Jahr 2006 mit 0,7 % festgesetzt. Der Zuschlag bleibt damit gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die entsprechende Verordnung (BGBl. II Nr. 420/2005) tritt mit Beginn der Beitragsperiode 2006 in Kraft.

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