Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß IESG 2006
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat den Zuschlag zu dem vom Arbeitgeber zu leistenden Arbeitslosenversicherungsbeitrag (§ 2 des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes - AMPFG, BGBl. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 114/2005) für das Jahr 2006 mit 0,7 % festgesetzt. Der Zuschlag bleibt damit gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die entsprechende Verordnung (BGBl. II Nr. 420/2005) tritt mit Beginn der Beitragsperiode 2006 in Kraft.