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ASoK 1, Jänner 2006, Seite 31

"Überzahlung" bei SEG-Zulagen

Dr. Wolfgang Höfle

"Überzahlung" bei SEG-Zulagen (§ 68 Abs. 5 EStG)

2. LStR-Wartungserlass 2005 vom , www.bmf.gv.at.

Von einem angemessenen Ausmaß der Zulage wird im Regelfall dann auszugehen sein, wenn die Zulage der Höhe nach einer lohngestaltenden Vorschrift - insbesondere einer lohngestaltenden Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 EStG 1988 - entspricht. Zahlt ein Arbeitgeber höhere Bezüge als die in der maßgebenden lohngestaltenden Vorschrift vorgesehenen Mindestlöhne, werden Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen grundsätzlich insoweit als angemessen anzusehen sein, als die Zulage im selben Ausmaß erhöht wird wie der Lohn.

Anmerkung: Aus dem VwGH-Erkenntnis vom , 85/13/0177 (ARD 3973/ 6/88), ergibt sich, dass eine Gefahrenzulage auch dann begünstigt sein kann, wenn sie die kollektivvertraglichen Werte übersteigt. Die Abgabenbehörde hatte in diesem Verfahren eine Zulage von "nur" 30 % anerkannt. Selbst wenn also ein Kollektivvertrag eine Zulage mit 30 % festlegen würde, kann im Einzelfall trotzdem - bei Vorliegen entsprechender Umstände - eine höhere Zulage steuerfrei sein.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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