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Ungarische Grenzgänger und Praktikanten
• Ungarische Grenzgänger und Praktikanten (AuslBG)
BGBl. III Nr. 80 und 81/2005.
Die Abkommen mit Ungarn existieren schon längere Zeit. Klargestellt wurde, dass nicht das BMWA, sondern das Arbeitsmarktservice für diese Bereiche zuständig ist.