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ASoK 7, Juli 2005, Seite 234

Ungarische Grenzgänger und Praktikanten

Dr. Wolfgang Höfle

Ungarische Grenzgänger und Praktikanten (AuslBG)

BGBl. III Nr. 80 und 81/2005.

Die Abkommen mit Ungarn existieren schon längere Zeit. Klargestellt wurde, dass nicht das BMWA, sondern das Arbeitsmarktservice für diese Bereiche zuständig ist.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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