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ASoK 7, Juli 2005, Seite 239

OGH: Entgelt / KV Landes-Hypothekenbanken

Bei der Ermittlung des den Angestellten der österreichischen Landes-Hypothekenbanken aufgrund des anwendbaren Kollektivvertrages gebührenden Ruhegenusses ist die von ihnen bezogene Überstundenpauschale in gleicher Weise zu berücksichtigen wie bei öffentlichen Beamten. - (§ 16 des Kollektivvertrages für die Angestellten der österreichischen Landes-Hypothekenbanken; § 1152 ABGB)

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Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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