Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mehrfachversicherung - Beitragserstattung über der Höchstbeitragsgrundlage
• Mehrfachversicherung - Beitragserstattung über der Höchstbeitragsgrundlage (§ 70 ASVG; § 127b GSVG)
SoSi 5/2005, 211 - 216: Artikel von Stefan Vlasich und Wolfgang Kadensky.
In dem Beitrag zur Pensionsharmonisierung wird u. a. ein interessanter Aspekt im Bereich der Mehrfachversicherung herausgearbeitet (Rechtslage für Beitragsjahre ab 2005): Zu einer Beitragserstattung kommt es nur noch dann, wenn die jährliche Höchstbeitragsgrundlage überschritten wurde. Nur bei Personen, die per bereits das 50. Lebensjahr erreicht haben, wird die Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage aliquot (nach Monaten) ermittelt, wenn die Pflichtversicherung nicht im ganzen Kalenderjahr bestanden hat.