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ASoK 7, Juli 2005, Seite 234
Praktikantenabkommen mit Tschechien
• Praktikantenabkommen mit Tschechien (AuslBG)
BGBl. III Nr. 71/2005 vom .
Die Zulassung erfolgt ohne Prüfung des Arbeitsmarkts und ersetzt die Beschäftigungsbewilligung. Der Praktikant muss bereits eine Berufsausbildung besitzen oder eine einschlägige Praxis nachweisen. Tritt mit in Kraft.