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ASoK 7, Juli 2005, Seite 234

Praktikantenabkommen mit Tschechien

Dr. Wolfgang Höfle

Praktikantenabkommen mit Tschechien (AuslBG)

BGBl. III Nr. 71/2005 vom .

Die Zulassung erfolgt ohne Prüfung des Arbeitsmarkts und ersetzt die Beschäftigungsbewilligung. Der Praktikant muss bereits eine Berufsausbildung besitzen oder eine einschlägige Praxis nachweisen. Tritt mit in Kraft.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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