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ASoK 7, Juli 2005, Seite 234

BVerfG-Urteil zu den Unterhaltspflichten erwachsener Kinder gegenüber ihren Eltern

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die Unterhaltspflicht erwachsener Kinder gegenüber ihren Eltern stark begrenzt. Die Kinder müssten keine eigenen Immobilien zur Deckung von Heimkosten pflegebedürftiger Eltern einsetzen. Der Erste Senat hob damit ein anders lautendes Urteil des LG Düsseldorf auf und verwies es dorthin zurück. Die der Beschwerdeführerin auferlegte Verpflichtung zur Annahme eines zinslosen Darlehens und zur Bewilligung einer Grundschuld auf ihren Miteigentumsanteil entbehre jeder Rechtsgrundlage und stehe in krassem Widerspruch zu allen zur Anwendung gebrachten Normen. Das LG habe sich mit seiner Entscheidung der Bindung an Gesetz und Recht entzogen und damit die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit der Beschwerdeführerin in nicht mehr durch die verfassungsmäßige Ordnung legitimierter Weise beschränkt, so die Karlsruher Richter. Erwachsene Kinder dürften "zwar nicht gänzlich aus der Unterhaltspflicht gegenüber ihren Eltern entlassen" werden, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung. Dem erwachsenen Kind müsse deshalb ein "angemessener eigener Unterhalt" verbleiben. Der so genannte Elternunterhalt habe dabei nur nachr...

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