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Vertragliche Übernahme eines Arbeitsverhältnisses
Eine rechtsgeschäftliche Übernahme von Arbeitsverhältnissen ist auch ohne Betriebsübergang möglich
Nach § 3 Abs. 1 AVRAG tritt der Übernehmer im Fall des Übergangs eines Unternehmens, Betriebes oder Betriebsteils als Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Demnach übernimmt der neue Inhaber automatisch die im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverträge.Unabhängig davon bzw. ohne Zusammenhang mit einem Betriebsübergang kann die Übernahme eines bestehenden Arbeitsverhältnisses von einem Arbeitgeber auf einen anderen Arbeitgeber vereinbart werden.
1. Übernahmevereinbarung
Die Übernahme eines Arbeitsverhältnisses durch einen neuen Arbeitgeber ist durch eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer, dem bisherigen Arbeitgeber und dem neuen Arbeitgeber zulässig. Falls die Übernahme des bestehenden Arbeitsvertrages vorgesehen ist, sollte dies ausdrücklich festgehalten werden. Fehlt eine diesbezügliche Festlegung, so könnte strittig werden, ob nicht von einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim bisherigen Arbeitgeber und dem Abschluss eines neuen Arbeitsverhältnisses beim späteren Arbeitgeber auszugehen ist.
Die Übernahme des Arbeitsvertrages durch einen anderen Arbeitgeber ist als Übergang des gesamten Arbeitsvertrages ...