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EuGH: Elternurlaub
• Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 96/34/EG (Elternurlaubs-Richtlinie) stehen einer nationalen Regelung entgegen, nach der ein laufender Karenzurlaub bei Hinzukommen des Anspruchs auf Mutterschaftsurlaub durch diesen ersetzt wird und damit zwingend endet, ohne dass der Elternteil die Möglichkeit erhält, den Teil des Elternurlaubs, den er nicht nehmen konnte, zu verschieben. - (§ 2 der Rahmenvereinbarung über Elternurlaub im Anhang der Richtlinie 96/34/EG; § 15 Abs. 1 MSchG)
(, Kommission/Luxemburg)
Anm.: Diese Entscheidung des EuGH erzeugt entgegen dem ersten Anschein keinen gravierenden Anpassungsdruck auf die derzeitige österreichische Rechtslage, da der geschützte Mindestanspruch auf Elternurlaub nach der Richtlinie auf drei Monate beschränkt ist.