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ASoK 6, Juni 2005, Seite 200

KV Gastgewerbe: Probezeit bei Arbeitern

Dr. Wolfgang Höfle

KV Gastgewerbe: Probezeit bei Arbeitern

OGH 8 ObA 124/04z vom , www.lvaktuell.at; News vom .

Die Probezeit für Arbeiter im Gastgewerbe beträgt generell - für befristete und unbefristete Dienstverhältnisse - 14 Tage, muss allerdings bei befristeten Dienstverhältnissen separat vereinbart werden (siehe auch Seite 194 in diesem Heft).

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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