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Zweifelsfragen zum Urlaub
Anrechnung, Informationspflicht, Verjährung, Urlaubsablöse
Der Urlaub ist ein aus der Fürsorgepflicht des Dienstgebers abgeleiteter Rechtsanspruch des Arbeitnehmers. Rechtsgrundlage ist das UrlG 1976, BGBl. Nr. 390/1976. Der Geltungsbereich dieses Gesetzes umfasst sowohl Arbeiter als auch Angestellte. Dass der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wurzelt, mag für die tägliche Beratungspraxis - abgesehen von der rechtsdogmatischen Begründung - kaum Bedeutung haben, doch ergeben sich bei genauer Beurteilung dieses Hintergrunds auch für die alltägliche arbeitsrechtliche Praxis bedeutende Erkenntnisse.
Als ein aus der Fürsorgepflicht abgeleiteter Anspruch ist der Urlaubsanspruch von rein vermögensrechtlich konstruierten Ansprüchen zu trennen. Während Letztere aufgespart, in Folgeperioden verlagert oder auch in einer z. B. Einmalzahlung abgefunden werden können, soll der Urlaub nach dem Willen des Gesetzgebers tunlichst in der Periode konsumiert werden, in der er entstanden ist (vgl. § 4 Abs. 1 UrlG). Da der Urlaubsanspruch seine Grundlage in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers findet, ist es auch Sache des Arbeitgebers, für den ordnungsgemäßen Verbrauch des Urlaubs Sorge zu tragen bzw. die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen zu...