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ASoK 6, Juni 2005, Seite 200

Lohnkontenverordnung 2005

Dr. Wolfgang Höfle

Lohnkontenverordnung 2005 (§ 76 EStG)

BGBl. II Nr. 116/2005 vom .

Die Ansicht des letzten Lohnsteuerprotokolls wird festgeschrieben, z. B. bei Angabe von Reisekosten nur pauschale Tages- und Nächtigungs- sowie Kilometergelder. § 3 Abs. 1 Z 16 und 17 EStG müssen nun doch nicht angegeben werden, insbesondere Zuwendungen aufgrund von Katastrophenschäden und Essensbons.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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