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Lohnkontenverordnung 2005
• Lohnkontenverordnung 2005 (§ 76 EStG)
BGBl. II Nr. 116/2005 vom .
Die Ansicht des letzten Lohnsteuerprotokolls wird festgeschrieben, z. B. bei Angabe von Reisekosten nur pauschale Tages- und Nächtigungs- sowie Kilometergelder. § 3 Abs. 1 Z 16 und 17 EStG müssen nun doch nicht angegeben werden, insbesondere Zuwendungen aufgrund von Katastrophenschäden und Essensbons.