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Eigenschaft als leitender Angestellter bei Karenzierung und Suspendierung
• Eigenschaft als leitender Angestellter bei Karenzierung und Suspendierung (§ 36 ArbVG)
DRdA 2/2005, 167 ff.: Besprechung OGH 9 ObA 99/03d vom von Dieter Weiß.
Durch eine Suspendierung geht die Eigenschaft als leitender Angestellter nicht verloren. In den Worten des Autors: "... zumal gleichsam der Wolf ein Wolf bleibt, auch wenn er schläft."