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ASoK 6, Juni 2005, Seite 200

Kommunalsteuerpflicht von nicht wesentlich beteiligten Geschäftsführern

Dr. Wolfgang Höfle

Kommunalsteuerpflicht von nicht wesentlich beteiligten Geschäftsführern (§ 5 Abs. 1 lit. a KommStG)

VwGH 2001/14/0015 vom , ARD 5585/11/2005.

Für die abschließende Beurteilung, ob und aus welchen Gründen die Honorare, die an mit nicht mehr als 25 % beteiligte Geschäftsführer ausgezahlt werden, der Kommunalsteuer unterliegen, ist auch von Bedeutung, ob der Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Bestimmung hinsichtlich der Weisungsfreiheit der Gesellschafter-Geschäftsführer enthält und wie diese konkret formuliert ist.

Anm.: Der VwGH zitiert bei der Urteilsbegründung den Artikel von Sedlacek in SWK-Heft 6/2005, Seite S 249 ff. Seit einem VwGH-Erkenntnis vom wird selbst in Beraterkreisen die (verfehlte) Meinung vertreten, dass alle Geschäftsführerbezüge dem DB, DZ und der KommSt unterliegen. Aus der o. a. Entscheidung ist aber abzuleiten, dass für Geschäftsführer, die unter 50 % beteiligt sind und keine "Sperrminorität" haben, sehr wohl Chancen bestehen, die genannten Lohnnebenkosten zu verhindern. Entscheidend ist, ob die vertraglichen und tatsächlichen Verhältnisse entsprechend einem freien Dienstvertrag bzw. Werkvertrag gelagert sind, wobei aber die besonderen Gegebenheiten von Geschäftsführern gegenüber ...

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