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Rückwirkender Wegfall der Trinkgeldbesteuerung
• Rückwirkender Wegfall der Trinkgeldbesteuerung (§ 3 Abs. 1 Z 16a EStG)
Initiativantrag 527/A BlgNR 22. GP.; Nationalratsbeschluss vom .
Entsprechend dem Initiativantrag gilt die Befreiung (von LSt, DB, DZ, KommSt) auch für Kreditkartentrinkgelder. Allerdings fallen nur "ortsübliche" Trinkgelder unter die Befreiung.