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ASoK 6, Juni 2005, Seite 199

MSchG, VKG: Keine einseitige Abkürzung der Karenz durch Elternteilzeit

Dr. Wolfgang Höfle

MSchG, VKG: Keine einseitige Abkürzung der Karenz durch Elternteilzeit

ARD 5589/8/2005, Rubrik: Ihre Fragen - unsere Antworten.

Ein Elternteil, der noch in (Voll-)Karenz ist und vorzeitig wieder arbeiten möchte, hat nicht das einseitige Recht, eine ursprünglich bekannt gegebene Karenz "abzubrechen" und stattdessen in Elternteilzeit zu gehen. Dies ist nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber möglich.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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