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MSchG, VKG: Keine einseitige Abkürzung der Karenz durch Elternteilzeit
• MSchG, VKG: Keine einseitige Abkürzung der Karenz durch Elternteilzeit
ARD 5589/8/2005, Rubrik: Ihre Fragen - unsere Antworten.
Ein Elternteil, der noch in (Voll-)Karenz ist und vorzeitig wieder arbeiten möchte, hat nicht das einseitige Recht, eine ursprünglich bekannt gegebene Karenz "abzubrechen" und stattdessen in Elternteilzeit zu gehen. Dies ist nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber möglich.