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Pauschalierte Dienstgeberbeiträge für geringfügig Beschäftigte verfassungswidrig
VfGH folgt herrschender Lehre, Aufhebung vorhersehbar
Mit seinem Erkenntnis vom , G 219/01, hat der VfGH Teiledes § 53 a ASVGals verfassungswidrig aufgehoben. Diese bestimmen, dass Dienstgeber für geringfügig beschäftigte Dienstnehmer Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pensionsversicherung leisten müssen, wenn die Summe der Entgelte, welches an geringfügig Beschäftigte ausbezahlt wurde, das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.
Beim Verfassungsgerichtshof war zu B 1271/99 die Beschwerde einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung anhängig, welche in Oberösterreich ein Gewerbe der Gebäude- und Zimmerreinigung betreibt. Diese Gesellschaft hatte insbesondere im Jahr 1998 geringfügig beschäftigte Dienstnehmer angestellt, deren Entgelte in Summe das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze überstiegen.
Mit Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin für ihre geringfügig beschäftigen Dienstnehmer Krankenversicherungsbeiträge und Pensionsversicherungsbeiträge sowie Unfallversicherungsbeiträge zu bezahlen habe.
Die beschwerdeführende Gesellschaft erhob dagegen lediglich hinsichtlich der Feststellung der Pflicht zur Entrichtung von Kranken- und Pensionsversicherungsbeit...