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ASoK 5, Mai 2002, Seite 142

Sozialsystem: Arbeitgeberbeiträge zuletzt bei 29,3 %

(apa) - Die Arbeitgeberbeiträge zur Finanzierung des Sozialsystems, die sich aus Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie Wohnbauförderungsbeitrag, Insolvenz-Entgeltsicherungszuschlag, Kommunalsteuer und Familienlastenausgleichsfonds zusammensetzen, haben im Jahr 2001 insgesamt 29,3 % ausgemacht. Nach einer Statistik der Wirtschaftskammer ist dies der niedrigste Wert seit 1991, damals waren es 29,2 %. Die höchsten Arbeitgeberbeiträge hatte es mit 31,90 % in den Jahren von 1996 bis 1998 gegeben.

Alle Lohnnebenkosten zusammen hatten im Jahr 1999 insgesamt 94,5 % des Bruttogrundgehalts betragen. Dazu zählen neben den Arbeitgeberbeiträgen zur Finanzierung des Sozialsystems auch die Entgelte für die bezahlten Ausfallstunden, Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration (also 13. und 14. Gehalt), andere sonstige Bezüge, Abfertigungen, Berufsausbildung sowie Steuern und Abgaben. In einer Zeitreihe von 1960 bis 1999 wird eine Steigerung von 66 auf 99 % ausgewiesen, wobei seitens der Wirtschaftskammer darauf verwiesen wird, dass es 1999 einen geänderten Erhebungsmodus gegeben habe, weswegen man statt der ursprünglich angenommenen 99 auf nur mehr 94,5 % gekommen sei.

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