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OGH: Krankenversicherung / Pauschalabrechnung
• Die in § 25 Abs. 1 der Satzung sowie Anhang 6 dieser Satzung der Vorarlberger Gebietskrankenkasse im Rahmen der Kostenerstattung vorgesehene Pauschalabrechnung ist zulässig und im Hinblick auf die Bestimmung des § 131 Abs. 1 ASVG, insb. durch den Verweis auf die Honorarordnungen für Vertragsärzte, auch inhaltlich ausreichend bestimmt. - (§ 131 Abs. 1 ASVG)
( 10 Ob S 96/01 t)