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Mitteilungsverpflichtung gemäß § 109 a EStG 1988
• Mitteilungsverpflichtung gemäß § 109 a EStG 1988
www.bmf.gv.at: Steuern - Aktuelles: .
Dieser Erlass ist nicht nur deshalb interessant, weil ihm das bereits lang erwartete Formular E 18 beigefügt ist. Zu erwähnen sind u. a. auch folgende Aussagen, mit denen die EStR 2000 ergänzt werden:
Rz. 8302:
Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind z. B. OHG, KG, OEG, KEG, GesbR und Miteigentumsgemeinschaften. Mitteilungspflicht besteht bei Leistungserbringung durch eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit nur hinsichtlich der Personenvereinigung als solcher, nicht aber hinsichtlich der Gesellschafter (Mitglieder) derselben.
S. 168Rz. 8303:
Mitteilungspflicht besteht nur hinsichtlich der folgenden in § 1 Abs. 1 der Verordnung BGBl. II Nr. 417/2001 abschließend umschriebenen Leistungen: ... (Anm. d. Bearb.: also taxative Aufzählung).
Rz. 8309:
... Der Begriff „Privatgeschäftsvermittler" im Sinn des § 1 Abs. 1 Z 6 der Verordnung BGBl. II Nr. 417/2001 ist ausschließlich im Sinn des von der Judikatur ... geprägten Begriffsinhaltes zu verstehen, der folgendes Tätigkeitsbild umschreibt:
Privatgeschäftsvermittler in diesem Sinn i...